In Halle (Saale) ist eine besondere Wohnanlage fertiggestellt worden: Im „Schwalbennest“ gilt ein konsequentes Rauchverbot. In den 33 Wohnungen darf weder in den eigenen vier Wänden noch auf den Balkonen geraucht werden. Die Regelung ist Bestandteil der Mietverträge.
Die beiden neu errichteten Mehrfamilienhäuser am Schwalbenweg gehören zur Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd. Das rund 5,6 Millionen Euro teure Neubauprojekt wurde im Bauhausstil geplant. Jede der 33 Wohnungen trägt den Namen einer Schwalbenart – von der Uferschwalbe bis zur Felsenschwalbe.
Rauchverbot ist Bestandteil des Mietvertrags
Das Besondere am „Schwalbennest“ ist das umfassende Rauchverbot. Es gilt nicht nur für die Wohnungen, sondern auch für die Balkone. Auch Besucher dürfen innerhalb der Anlage nicht rauchen. Für Raucher wurde deshalb außerhalb der Gebäude ein eigener Bereich eingerichtet.
Wer wiederholt gegen die vertraglich vereinbarte Regelung verstößt, muss nach den damaligen Angaben mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses rechnen. Damit sorgte das Projekt bereits vor der Fertigstellung bundesweit für Aufmerksamkeit.
Große Nachfrage nach den Wohnungen
Trotz der strengen Vorgaben stieß das Konzept auf großes Interesse. Kurz vor dem Einzug der ersten Bewohner waren 30 der insgesamt 33 Wohnungen bereits vermietet.
Nach Angaben von Susanne Rackwitz, Prokuristin der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd, gingen auch nach den ersten Vermietungsangeboten zahlreiche Anfragen ein. Nicht alle Interessenten hätten ausdrücklich nach einer Nichtraucherwohnung gesucht. Viele hätten das Konzept jedoch begrüßt und die Rauchfreiheit als Vorteil gesehen.
Nachhaltiges Neubaukonzept
Das Rauchverbot ist allerdings nicht das einzige besondere Merkmal der Wohnanlage. Das „Schwalbennest“ wurde zugleich als umweltfreundliches Neubauprojekt konzipiert.
Für die Energieversorgung kommen unter anderem Erdwärme, eine Photovoltaikanlage und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zum Einsatz. Für die Nutzung der Erdwärme wurden acht Bohrungen bis in eine Tiefe von rund 143 Metern vorgenommen.
Die Kombination verschiedener Technologien sollte den Energieverbrauch des Gebäudes reduzieren und eine möglichst effiziente Nutzung der vorhandenen Wärme ermöglichen.
Wie rechtssicher ist ein Rauchverbot im Mietvertrag?
Mit dem Projekt stellte sich zugleich eine rechtliche Frage: Kann ein Vermieter seinen Mietern das Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon tatsächlich vertraglich untersagen?
Zum damaligen Zeitpunkt war umstritten, wie weit entsprechende Regelungen gehen können. Einerseits steht dem Mieter grundsätzlich der Schutz seiner Privatsphäre zu. Andererseits können Vermieter und Mieter bestimmte Nutzungsregeln vertraglich vereinbaren.
Ob sich ein solches Konzept langfristig durchsetzen würde und wie Gerichte entsprechende Klauseln beurteilen, war deshalb zunächst offen.
Die Initiatoren des Projekts zeigten sich dennoch zuversichtlich. Sie gingen davon aus, dass sich das Konzept langfristig etablieren könnte. Schließlich hätten sich die Bewohner bewusst für eine Wohnung in einer Anlage entschieden, in der das Rauchen nicht erlaubt ist.
